- bis zu 1.600 € Zuschuss
- 20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 €
- 10 % Zuschuss für weitere Investitionen über 1.000 €
- Verbesserte Förderung insbesondere für kleinere Vorhaben
Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert.
Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern und Mietern. Diese können unter anderem der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sein. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 €. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von max. 15.000 € pro Wohneinheit bezuschusst.
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden (http://www.kfw.de/zuschussportal). Hierbei handelt es sich um ein Online-Portal, in dem Zuschüsse für KfW-Produkte online beantragt werden können. Sämtliche Unterlagen des Antragstellers sowie Dokumente der KfW (Zusage und weitere Vertragsdokumente) werden hier zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung des Portals ist eine kurze Registrierung notwendig. Ihre Förderzusage erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Augenblicke.
Gefördert werden Privat¬person - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie:
- Eigentümer eines Ein- oder Zwei¬familien¬hauses mit maximal 2 Wohn¬einheiten oder einer Wohnung sind
- Erst¬erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei¬familien¬hauses oder einer sanierten Wohnung sind
- eine Wohnungs¬eigentümer¬gemeinschaft aus Privat¬personen sind
- Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs¬verein¬barung ab.)
Detaillierte Informationen zur KfW-Förderung und Links zum KfW-Zuschussportal finden Sie unter: (www.kfw.de/einbruchschutz)